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 Unsere Teams stehen für eine individuelle und liebevolle Betreuung der Kinder

Öffnungs-und Schließzeiten

Die Einrichtungen sind ganzjährig geöffnet mit Ausnahme einer 2- wöchigen Sommerschließung und der Zeit zwischen Weihnachten (einschließlich Heiligabend) und Neujahr. Insgesamt sind die Einrichtungen max. 15 Tage im Jahr geschlossen, ebenso an gesetzlichen Feiertagen, Wochenenden und Rosenmontag.

Alle Einrichtungen haben montags bis freitags von 07:30 Uhr - 18:00 Uhr, mit einer max. Betreuungszeit von 45h/W. geöffnet. 

In den Pflegenestern können die Öffnungszeiten leicht variieren. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Pflegenester.  

Verpflegung

In allen Einrichtungen von Kinder, Kinder ... bieten wir Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack) an.

Mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung fällt ein Kostenbeitrag (zurzeit 76€ monatlich) für die Verpflegung an, sobald Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt.

Für Kinder bis zum Alter von einem Jahr wird eigene Verpflegung mitgebracht, um die gewohnte Ernährung sicher zu stellen.

 

                                      Pixabay.com © RitaE

In der Regel nehmen die Kinder bereits ab dem ersten Lebensjahr an der Gemeinschaftsverpflegung teil. Individuelle Regelungen können in den jeweiligen Einrichtung abgesprochen werden.  

Alle Einrichtungen werden durch Catering-Firmen beliefert. Dabei achtet Kinder, Kinder ... auf hohe Qualität und auf eine ausgewogene Ernährung. Das Frühstück und der Nachmittagssnack wird individuell in den Einrichtungen gestaltet. Brot oder Brötchen mit verschiedenen herzhaften und süßen Belägen, Käse, Frischkäse, Müslitag, Joghurt und vieles mehr; immer begleitet mit frischem Obst und/oder Rohkost. Als Getränke reichen wir Wasser und ungesüßte Tees, diese sind für die Kinder immer zugänglich sind.

Zusammenarbeit mit Eltern

Sicherheit ist uns wichtig!

Regelmäßig werden unsere Fachkräfte in Erster Hilfe am Kind sowie im Brandschutz ausgebildet. Jährliche Belehrungen und Brandschutzübungen sind verpflichtend. Ebenso finden die gesetzlich vorgegebenen Belehrungen in Hygiene und Infektionsschutz statt.