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Anmeldung

KiTa-Navigator

Wenn Sie Ihr Kind für einen Platz in einer unseren Kinder, Kinder ... Einrichtungen anmelden möchten, merken Sie sich zunächst im Kita-Navigator der Stadt Düsseldorf dafür vor.

Der Kita-Navigator ist ein Online-Vormerksystem und keine zentrale Platzvergabe. Das heißt, Sie können Ihre Kinder auf die Warteliste einer Einrichtung setzen lassen. Es bleibt aber jeder Einrichtung vorbehalten, über die Platzvergabe zu entscheiden.

Über diesen Link gelangen Sie zum Kita-Navigator der Stadt Düsseldorf.

 

© Düsseldorf

Anmeldeformular 

Hier finden Sie das Anmeldeformular der Kinder, Kinder ... gGmbH. 

Elternbeitrag

Die Betreuung von Kindern in öffentlich geförderten Kitas oder der Kindertagespflege ist beitragspflichtig. Für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages ist das Jugendamt zuständig. 

Für Düsseldorf gilt:
Die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kitas und in der Kindertagespflege ist in allen Einkommensstufen beitragsfrei.

Hier kommen Sie zur Beitragstabelle der Stadt Düsseldorf.

Für die Verpflegung in unseren Einrichtungen erheben wir zurzeit einen monatlichen Beitrag von 76€.  

 Pixabay.com © ariesa66

Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten/Tagespflege der Kinder, Kinder ... gGmbH

In den Kindertagesstätten/Tagespflege für Kinder werden - mit Ausnahme von Betriebsplätzen - Kinder, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben aufgenommen

Ein Anspruch auf eine bestimmte Kindertagesstätte/Tagespflege besteht nicht. Bei der Aufnahme in die Kindertagesstätte/Tagespflege ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Vorsorgeuntersuchungsheftes für Kinder oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.

Aufnahmekriterien für Kinder vom 4 Monat bis dritten Gebrurtstag "U3":

Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs.2 SGBVIII ab dem 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.
Kinder, die bis zum 01.08. des möglichen Aufnahmejahres 1 Jahr alt sind, können aufgenommen werden. Kinder, die bis zum 01.08. des möglichen Aufnahmejahres U1 sind, brauchen einen Nachweis U1 Platzberechtigung. Die Platzvergabe geschieht grundsätzlich unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens. Der Träger entscheidet unter Berücksichtigung pädagogischer und sozialer Gründe und der aktuellen Gruppenzusammensetzung gemeinsam mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften, welche Kinder aufgenommen werden.
Bei der Auswahl wird die Wohnortnähe zur Einrichtung berücksichtigt.

Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis Schuleintritt „Ü3”:

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
Kinder, die bis zum 01.11. des möglichen Aufnahmejahres 3 Jahre alt sind, können aufgenommen werden. (*1)
Die Platzvergabe geschieht grundsätzlich unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens.
Kinder, die in unserern Einrichtungen die U3 Gruppen/Tagespflege besucht haben, können nahtlos in den Ü3 Bereich wechseln unter Berücksichtigung (*1).
Der Träger entscheidet unter Berücksichtigung pädagogischer und sozialer Gründe und der aktuellen Gruppenzusammensetzung gemeinsam mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften, welche Kinder aufgenommen werden.
Bei der Auswahl wird die Wohnortnähe zur Einrichtung berücksichtigt.

Aufnahmekriterien für Kindern auf einen Betriebsplatz:

Die oben aufgeführten Aufnahmekriterien sind bindend. Ein Nachweis U1 Platzberechtigung entfällt. 

Aufnahme von Geschwisterkindern:
Kinder, deren Geschwister bereits unsere Einrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind und die Betriebsplätze bedient wurden, Vorrang bei der Aufnahme.

In unseren Tageseinrichtungen werden Kinder, deren Sorgeberechtigte ihren Hauptwohnsitz nicht in Düsseldorf haben - mit Ausnahme von Betriebsplätzen - , NICHT aufgenommen.

Das Betreuungsverhältnis endet automatisch, ohne dass es insoweit einer besonderen Kündigung bedarf, sobald die Sorgeberechtigten des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Düsseldorf nehmen, zum Ende des Kindergartenjahres. In besonders begründeten Fällen können die Kinder trotz Umzug darüber hinaus bis zu drei Monaten in der Einrichtung verbleiben. Diese Regelung gilt analog auch für Kinder ohne Rechtsanspruch.